Artikel 1: Anwendungsbereich, Definitionen
„Oppositionspartei“.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Teus, dem Treppengeländerspezialisten.
Handelskammer-Registrierungsnummer: 86820796
MJ de Gier, firmierend als MDG Design BV
Post, Fax oder jedes andere Kommunikationsmittel, das nach dem Stand der Technik und den vorherrschenden
gesellschaftlichen Ansichten als gleichwertig angesehen werden kann.
9. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen diesen Geschäftsbedingungen und jeglichen anderen Bestimmungen.
4. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Artikel“: die vom Nutzer auf Anfrage individuell
gefertigten Möbel und/oder (Teile von) Inneneinrichtungen sowie die hierfür benötigten Artikel und/oder
Materialien, sowie die aus dem Sortiment zu verkaufenden und zu liefernden Artikel und/oder Materialien.
Dokumente und sonstige (mündliche) Informationen, die vom Benutzer und/oder der anderen Partei
bereitgestellt werden müssen.
3. Eine Reihe von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich auf ein
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Auftragsvertrag, einschließlich
aller Werkverträge, sowie für alle Kauf- und Verkaufsverträge der Firma J. de Gier, handelnd unter MDG
Design, mit Sitz in Cothen, im Folgenden „der Nutzer“ genannt.
8. Die mögliche Unanwendbarkeit (eines Teils) einer Bestimmung dieses
3945 BX Cothen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von:
Der Hersteller von Treppengeländern aus schwarzem Stahl und Treppengeländern aus Holz
Weth. CETh. Vernooijstr. 3
6. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Dokumente“ die vom Nutzer bzw. von
der anderen Vertragspartei zu erstellenden oder bereitzustellenden Entwürfe, Zeichnungen, Gutachten,
Berechnungen, Berichte usw. Diese Dokumente, einschließlich digitaler Dateien, können schriftlich oder
auf anderen Datenträgern wie CD-ROMs, DVDs, USB-Sticks usw. gespeichert sein.
Bei der Übersetzung gilt der niederländische Text.
2. Der Kunde oder Käufer wird im Folgenden als „der“ bezeichnet.
Eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. In diesen
Bestimmungen wird die andere Partei als „Verbraucher“ bezeichnet.
5. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet „schriftlich“: per Brief, per E-Mail
7. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet „Information“: sowohl die
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren nicht die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen.
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Artikel 3: Zustandekommen von
Vereinbarungen
Artikel 2: Angebot, Preisvorschläge
4. Das Angebot, der Kostenvoranschlag, die Preise und/oder die Tarife gelten nicht automatisch
für Folgeaufträge oder Folgeaufträge.
Angegebene Gültigkeitsdauer. Ein Angebot ohne Angabe einer Gültigkeitsdauer ist unverbindlich. Im Falle
eines unverbindlichen Angebots hat der Nutzer das Recht, dieses innerhalb von zwei Werktagen
nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
11. Hat der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem anderen Vertragspartner bereits mehrfach
übermittelt, besteht eine fortlaufende Geschäftsbeziehung. Der Nutzer ist dann nicht verpflichtet, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen erneut zu übermitteln, damit diese auch für nachfolgende
Vereinbarungen gelten.
10. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Folgeaufträge, Teilaufträge, Anschlussaufträge
oder Teilabtretungen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben.
1. Jedes Angebot und jeder Kostenvoranschlag des Nutzers ist nur für den angegebenen Zeitraum gültig.
2. Ein Pauschalangebot oder Kostenvoranschlag verpflichtet den Nutzer nicht dazu, einen Teil der
angebotenen Leistung zu einem entsprechenden Teil des Preises oder Tarifs zu erbringen.
3. Wenn das Angebot oder der Kostenvoranschlag auf Informationen beruht, die von der anderen Partei bereitgestellt wurden
Sollten sich die bereitgestellten Informationen als unrichtig oder unvollständig erweisen oder sich
nachträglich ändern, hat der Nutzer das Recht, die angegebenen Preise, Tarife und/oder
Lieferzeiten anzupassen.
5. Die gezeigten und/oder bereitgestellten Muster und Modelle sowie die Angaben zu Farben, Abmessungen,
Gewichten und anderen Beschreibungen in Broschüren, Werbematerialien und/oder auf der Website
des Nutzers sind so genau wie möglich, dienen jedoch lediglich der Veranschaulichung. Die andere
Partei kann daraus keine Rechte ableiten.
7. Nimmt die andere Partei ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag nicht an, ist sie außerdem verpflichtet,
dem Nutzer auf dessen erste Aufforderung hin sämtliche mit diesem Angebot oder Kostenvoranschlag
übermittelten Unterlagen zurückzusenden.
1. Der Vertrag kommt zustande, nachdem die andere Partei das Angebot des Nutzers angenommen hat.
hat das Angebot angenommen, selbst wenn diese Annahme in geringfügigen Punkten davon abweicht.
Weicht die Annahme der anderen Partei jedoch in wesentlichen Punkten ab, kommt der Vertrag nur
zustande, wenn der Nutzer diesen Abweichungen schriftlich zugestimmt hat.
6. Die zur Verfügung gestellten Muster und Modelle bleiben Eigentum des Nutzers und müssen auf erste
Aufforderung hin auf Kosten des anderen Vertragspartners an den Nutzer zurückgegeben werden.
2. Der Benutzer ist nur an Folgendes gebunden:
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3. Die Stundensätze gelten für normale Arbeitstage, die wie folgt definiert sind: Montag bis Freitag (ausgenommen
anerkannte nationale Feiertage) zu den zwischen den Parteien vereinbarten Zeiten.
Die Vergütung wird auf Basis der geleisteten Stunden berechnet, wobei der vereinbarte Stundensatz oder der
übliche Stundensatz des Nutzers angewendet wird.
3. Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der
Vereinbarung;
2. Sofern die Parteien keine feste Gebühr vereinbart haben, wird der Nutzer
4. Bei dringenden Aufträgen oder wenn die Arbeiten auf Wunsch des anderen Vertragspartners außerhalb der
im vorstehenden Absatz genannten Werktage ausgeführt werden müssen, hat der Auftraggeber das
Recht, einen Zuschlag auf den Stundensatz zu erheben.
5. Sollte zwischen den Parteien eine Streitigkeit über den ausgegebenen Betrag und/oder den Betrag entstehen
Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung zu kündigen. Teilt der
Verbraucher dem Anbieter nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preis- oder Tarifänderung
mit, dass er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte, kann der Anbieter davon ausgehen, dass
der Verbraucher der Preis- oder Tarifänderung zugestimmt hat.
2. mündliche Vereinbarungen;
1. eine Abtretung oder Bestellung ohne vorheriges Angebot;
1. Die in einem Angebot, Kostenvoranschlag, einer Preis- oder Gebührenliste angegebenen Preise und
Tarife verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und aller Kosten, wie z. B. Transportkosten,
Versandkosten, Verwaltungskosten und Erklärungen von beteiligten Dritten.
nach schriftlicher Bestätigung gegenüber der anderen Partei oder sobald der Nutzer – ohne Einspruch der
anderen Partei – mit der Ausführung des Auftrags, der Bestellung oder der Vereinbarungen begonnen hat.
8. Im Falle von Preis- oder Gebührenerhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Vertrags
7. Falls zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und seiner Ausführung ein Ereignis eintritt.
6. Der Nutzer hat das Recht, eine vereinbarte feste Gebühr zu erhöhen, wenn sich während der Vertragserfüllung
herausstellt, dass der vereinbarte oder erwartete Arbeitsaufwand von den Parteien nicht angemessen eingeschätzt
wurde, ohne dass dies dem Nutzer zuzurechnen ist, und es ihm nicht zugemutet werden kann, die Arbeit für
die vereinbarte Gebühr zu erbringen.
Die vom Nutzer erfassten Arbeitszeiten sind für die abgerechneten Stunden verbindlich. Dies gilt vorbehaltlich
des gegenteiligen Nachweises seitens der anderen Partei.
Sollten Umstände eintreten, die die Kosten für den Nutzer aufgrund von Änderungen in Gesetzen und
Verordnungen, staatlichen Maßnahmen, Währungsschwankungen oder Änderungen
der Preise der benötigten Materialien und/oder Rohstoffe erhöhen, hat der Nutzer das Recht, die vereinbarten
Preise und Tarife entsprechend zu erhöhen und diese der anderen Partei in Rechnung zu stellen.
Artikel 4: Entschädigung, Preise, Tarife
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Artikel 6: Pflichten der anderen
Partei
Artikel 5: Einbeziehung Dritter
2. Sämtliche vom anderen Vertragspartner dem Benutzer zur Verfügung gestellten Datenträger,
Dateien usw. sind frei von Viren und Fehlern;
2. Falls der Auftrag die Zusammenarbeit des Nutzers mit mehreren von der anderen Partei benannten
Dritten erfordert, wird die andere Partei eine Person mit Hauptverantwortung unter ihnen
benennen und eine Aufteilung der Aufgaben unter ihnen festlegen.
1. Hält der Nutzer dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags für notwendig, so kann er
bestimmte Lieferungen und Arbeiten von Dritten ausführen lassen.
10. Am Arbeitsplatz ist ein Platz vorhanden, an dem die Gegenstände, Werkzeuge, Maschinen
usw. des Benutzers ohne Risiko von Beschädigung oder Diebstahl gelagert oder verstaut
werden können;
1. Er stellt dem Nutzer alle für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen rechtzeitig
und in der vom Nutzer gewünschten Weise zur Verfügung;
5. Der Arbeitsort ist so beschaffen, dass der Benutzer die Arbeit ungehindert ausführen und
fortsetzen kann;
6. Dem Nutzer wird rechtzeitig die Möglichkeit gegeben, die Versorgung und Lagerung sicherzustellen.
Die vom Nutzer gewünschten Anschlussmöglichkeiten für Strom, Gas und Wasser.
Arbeitsausfall aufgrund von Strom-, Wasser- oder Gasausfällen geht zu Lasten der anderen
Vertragspartei.
Ist;
7. dass am Arbeitsplatz für ausreichende Belüftung und gegebenenfalls Heizung gesorgt ist.
der Lage von (eigenen und internen) Kabeln, Rohren usw.
Dies geschieht in Absprache mit und nach Zustimmung des Nutzers.
3. Dem Nutzer wird Zugriff auf die vereinbarten Termine und Uhrzeiten gewährt.
1. Die Gegenpartei muss sicherstellen, dass:
4. die von ihm beauftragten Dritten ihre Arbeiten und Lieferungen so ausführen, dass der Nutzer
dadurch nicht behindert wird und es zu keinen Verzögerungen bei der Vertragserfüllung kommt;
9. Am Arbeitsort sind ausreichende Einrichtungen zur Sammlung von Abfällen wie Bauund Chemieabfällen vorhanden;
11. dass andere vom Nutzer und/oder seinen Unterauftragnehmern vernünftigerweise benötigte
Einrichtungen am Arbeitsort kostenlos zur Verfügung stehen;
und/oder die Entfernung von Gütern und Ressourcen;
8. Der Benutzer hat am Arbeitsplatz kostenlosen Zugang zu den von ihm bereitgestellten Geräten.
12. Der Nutzer wird vor Beginn der Arbeiten informiert.
Arbeitsort;
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2. Die Gegenpartei stellt sicher, dass die bereitgestellten Informationen richtig und vollständig sind und
7. Liefert der Nutzer die Ware selbst an den anderen Vertragspartner, so trägt dieser das Risiko.
5. Kommt die andere Partei ihren vorgenannten Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nach, ist der Nutzer
berechtigt, die Vertragserfüllung bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen durch die andere
Partei auszusetzen. Die Kosten der Verzögerung oder des Arbeitsausfalls, die Kosten für Mehrarbeit und
alle sonstigen sich daraus ergebenden Folgen trägt die andere Partei.
1. Vereinbarte Liefertermine sind keinesfalls als strikte Fristen anzusehen. Erbringt der Nutzer die vereinbarte
Leistung nicht oder nicht fristgerecht, muss die andere Partei ihm eine schriftliche Mahnung zukommen lassen
und ihm eine angemessene Nachfrist einräumen.
Verbraucher.
4. Abweichend vom vorstehenden Absatz ist für Verbraucher der Zeitpunkt der Lieferung der Zeitpunkt, zu
dem ihnen die Ware tatsächlich zur Verfügung gestellt wird.
3. Die Gefahr für die zu liefernde Ware geht mit der Übergabe auf den anderen Vertragspartner über. Dies ist
der Zeitpunkt, an dem die Ware das Betriebsgelände, das Lager oder das Geschäft des Nutzers verlässt oder
an dem der Nutzer den anderen Vertragspartner darüber informiert hat, dass er die Ware abholen kann.
6. Abweichend von dem vorstehenden Absatz erfolgt der Versand oder Transport der Ware auf Risiko des Nutzers,
jedoch auf Kosten des Verbrauchers.
Wenn die andere Partei die Erfüllung verlangt, hat dies keinen Einfluss auf das Recht des Nutzers, die Erfüllung
zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.
3. Der Nutzer verpflichtet sich, die vom anderen Vertragspartner bereitgestellten Informationen vertraulich zu behandeln.
stellt den Nutzer von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit dieser
Informationen ergeben.
Die Angelegenheiten werden in dem Moment übertragen, in dem sie beim Vertragspartner eintreffen und ihm
tatsächlich zur Verfügung stehen.
verarbeitet und gibt Daten nur insoweit an Dritte weiter, als dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
4. Die Gegenpartei haftet für Verlust, Diebstahl und sonstige Beschädigung der Güter, Werkzeuge,
Maschinen usw., die der Nutzer während der Ausführung der Arbeiten in den Räumlichkeiten
der Gegenpartei benutzt oder gelagert hat, einschließlich Schäden, die durch Unvollkommenheiten,
Mängel usw. am Arbeitsort verursacht werden.
6. Wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und der Nutzer die Bestimmungen nicht einhält
2. Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag in Teilen auszuführen, wobei jede Teillieferung oder -leistung separat in
Rechnung gestellt werden kann.
5. Versand oder Transport der Ware erfolgen auf Kosten und Risiko des anderen Vertragspartners und in der
vom Nutzer festgelegten Weise. Der Nutzer haftet nicht für Schäden jeglicher Art – unabhängig davon,
ob diese an der Ware selbst entstehen –, die im Zusammenhang mit Versand oder Transport entstehen.
Artikel 7: Lieferung,
Lieferzeiten
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3. Der Nutzer wird sich bemühen, die vereinbarten Arbeiten und Lieferungen innerhalb des vereinbarten
und geplanten Zeitrahmens abzuschließen, soweit dies von ihm vernünftigerweise
erwartet werden kann. Sollte die Ausführung des Vertrags auf Wunsch der anderen
Vertragspartei beschleunigt werden müssen, ist der Nutzer berechtigt, der anderen
Vertragspartei die damit verbundenen Überstunden und sonstigen Kosten in Rechnung zu stellen.
erhalten;
9. Kommt die andere Partei ihren Verpflichtungen nach Ablauf der im vorstehenden Absatz genannten Frist
nicht nach, gerät sie sofort in Verzug. Der Nutzer ist dann berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung
ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen und die Ware an Dritte zu veräußern, ohne dass ihm
dadurch eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, Kosten oder Zinsen entsteht. Die
Verpflichtung der anderen Partei zum Ersatz von (Lager-)Kosten, Schäden aufgrund von
Verzögerungen, entgangenem Gewinn oder sonstigen Schäden sowie das Recht des Nutzers,
die Vertragserfüllung nachträglich zu verlangen, bleiben hiervon unberührt.
8. Ist es dem Auftraggeber aufgrund eines im Risikobereich des Auftraggebers liegenden Grundes
unmöglich, die vereinbarte Leistung oder die bestellten Gegenstände (in der
vereinbarten Weise) zu erbringen oder abzuholen, so ist der Auftraggeber berechtigt, die
bestellten Gegenstände und/oder die für die Ausführung des Auftrags gekauften Gegenstände auf
Kosten und Risiko des Auftraggebers einzulagern. Der Auftraggeber muss dem Auftraggeber
innerhalb einer von diesem nach Mitteilung der Einlagerung festzulegenden Frist die
Erbringung der Leistung oder die Lieferung der Gegenstände zu einem späteren Zeitpunkt bzw. die
Abholung der Gegenstände zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen.
1. Wenn der Beginn, der Fortschritt oder die Lieferung der Arbeiten oder die vereinbarte Leistung beeinträchtigt wird.
die andere Partei hat erhalten;
2. Der Nutzer leistet die vereinbarte (Vorauszahlung) nicht rechtzeitig.
Die Warenlieferung verzögert sich, weil: 1. der
Nutzer nicht rechtzeitig alle notwendigen Informationen von der anderen Partei erhalten hat.
Der Nutzer hat Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist und auf Entschädigung
für die damit verbundenen Kosten und Schäden, wie beispielsweise Wartezeiten.
Die Ausführung von Komponenten einer nachfolgenden Phase wird ausgesetzt, bis die andere Partei
die Ergebnisse der vorherigen Phase genehmigt hat. Sämtliche daraus entstehenden Kosten und
Schäden trägt die andere Partei.
2. vorgeschriebene Konstruktionen, Arbeitsmethoden usw.;
2. Wird die Vereinbarung in Phasen ausgeführt, hat der Nutzer das Recht,
4. Der Nutzer ist verpflichtet, die andere Partei über etwaige Unvollkommenheiten, Fehler, Mängel usw. in den von der
anderen Partei oder in deren Namen
bereitgestellten Dokumenten zu informieren: 1.
3. Es liegen andere Umstände vor, die zu Lasten und auf Risiko der anderen Partei gehen;
Artikel 8: Fortschritte und Umsetzung
des Abkommens
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Artikel 9: Zusätzliche und reduzierte Arbeit
Prüfen Sie Dokumente stets sorgfältig und teilen Sie dem Nutzer Ihre Rückmeldung so schnell wie möglich mit.
Gegebenenfalls passt der Nutzer den Entwurf an und legt ihn dem anderen Vertragspartner zur
Genehmigung vor. Der Nutzer kann verlangen, dass der andere Vertragspartner die endgültige Fassung der
erstellten Dokumente seitenweise abzeichnet oder eine schriftliche Vereinbarung über die endgültige Fassung
unterzeichnet. Der andere Vertragspartner darf die erstellten Dokumente erst verwenden, nachdem der Nutzer
die abgezeichnete endgültige Fassung oder die schriftliche Vereinbarung erhalten hat.
insofern diese Unvollkommenheiten, Fehler, Mängel usw. für die Leistung des Benutzers relevant sind und der Benutzer
davon Kenntnis hat oder haben könnte.
Der Nutzer muss die andere Vertragspartei über die Folgen dieser Änderungen für die vereinbarten Preise,
Tarife und Lieferzeiten informieren.
7. Die Gegenpartei übernimmt jede vom Benutzer zu erstellende Entwurfsversion der Software.
8. Falls der Benutzer noch Änderungen an bereits genehmigten Dokumenten vornehmen muss,
1. Zusätzliche Arbeiten bedeuten: alle Arbeiten, die auf Wunsch der anderen Partei ausgeführt werden oder
2. im Falle unvorhergesehener Kostensteigerungen oder -senkungen und Abweichungen von den
erzielbaren und/oder geschätzten Mengen.
2. Zusätzliche oder reduzierte Arbeiten müssen zwischen dem Nutzer und der anderen Partei schriftlich vereinbart werden.
Ohne Einwände der anderen Partei wurde mit der Umsetzung dieser Vereinbarungen begonnen.
4. Die Abrechnung zusätzlicher und/oder reduzierter Arbeiten erfolgt unmittelbar nach der endgültigen
Abrechnung, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Wenn die andere Partei Änderungen an den vereinbarten Arbeiten vornehmen möchte,
3. Die Abrechnung von Mehr- und Minderarbeit erfolgt:
3. Anweisungen erhalten;
4. Baumaterialien und Ressourcen, die zur Verfügung gestellt oder vorgeschrieben
werden;
6. Sollte sich während der Vertragsausführung herausstellen, dass die Arbeiten und/oder Lieferungen aufgrund
unvorhergesehener Umstände nicht wie vereinbart ausgeführt werden können, wird der Nutzer mit dem
Vertragspartner über eine Vertragsänderung verhandeln. Der Nutzer wird den Vertragspartner über die
Folgen der Änderung für die vereinbarten Preise, Tarife und Lieferzeiten informieren. Wird die
Vertragsausführung dadurch unmöglich, hat der Nutzer in jedem Fall Anspruch auf vollständige
Vergütung der bereits erbrachten Leistungen und Lieferungen.
Zusätzliche Arbeiten und Lieferungen, die sich notwendigerweise aus den Arbeiten ergeben und nicht im
Angebot, Kostenvoranschlag oder Auftrag enthalten sind.
Mündliche Vereinbarungen müssen vereinbart werden. Der Nutzer ist an mündliche Vereinbarungen nur
dann gebunden, wenn er sie der anderen Partei schriftlich bestätigt hat oder sobald der Nutzer –
Wenn der Nutzer die zusätzlichen Arbeiten nicht durchführt, werden diese dennoch als zusätzliche Arbeiten betrachtet, und
der Nutzer hat das Recht, die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten der anderen Partei in Rechnung zu stellen.
1. im Falle von Änderungen der ursprünglichen Bestellung;
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Artikel 10: Liefer-, Abnahme- und
Wartungszeitraum
Artikel 11: Beschwerden
Sollten Sie Mängel, Unvollkommenheiten usw. feststellen, gelten die Bestimmungen des in diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Artikels über Reklamationen.
5. Geringfügige Mängel, die innerhalb einer zwischen den Parteien vereinbarten Gewährleistungsfrist
leicht behoben werden können, berechtigen nicht zur Verweigerung der Genehmigung, sofern diese
Mängel die Nutzung des Produkts nicht verhindern. Wurde keine spezifische Gewährleistungsfrist
vereinbart, gilt eine Gewährleistungsfrist von 30 Tagen ab Lieferung. Der Nutzer ist verpflichtet, alle
innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellten Mängel unverzüglich und auf eigene Kosten zu
beheben (oder beheben zu lassen).
3. Das Ergebnis der Arbeit gilt auch dann als vertragsgemäß geliefert, wenn die andere Partei innerhalb von zwei
Wochen nach der Mitteilung über die Fertigstellung der Arbeit keine Beanstandung gegenüber
dem Nutzer erhoben hat, oder so viel früher, wenn die andere Partei das Ergebnis bereits vor
diesem Tag in Gebrauch genommen hat.
1. Der Nutzer muss die andere Vertragspartei darüber informieren, dass die vereinbarten Arbeiten abgeschlossen
sind und das Ergebnis zur Verwendung bereitsteht.
2. Das Ergebnis der Arbeit gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn die andere Vertragspartei dieses Ergebnis
geprüft und den Lieferschein oder Arbeitsauftrag zur Genehmigung unterzeichnet hat.
6. Kommt die andere Partei der in diesem Artikel genannten Liefer- oder Wartungsfrist nicht nach,
Von der Gegenpartei beauftragte Dritte, die Einfluss auf die ordnungsgemäße Verwendung der
Arbeitsergebnisse haben, haben keinen Einfluss auf deren Lieferung.
4. Arbeiten, die vom oder im Auftrag des Unternehmens noch nicht ausgeführt oder abgeschlossen wurden
1. Die andere Vertragspartei hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und alle sichtbaren
Mängel, Beschädigungen und/oder Mengenabweichungen auf dem Lieferschein oder
Begleitschein zu vermerken. Fehlt ein Lieferschein oder Begleitschein, hat die andere
Vertragspartei die Mängel etc. dem Absender innerhalb von zwei Werktagen nach Wareneingang schriftlich
zu melden. Erfolgt keine solche Meldung, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vertragsgemäß
abgenommen.
2. Sonstige Mängel an der gelieferten Ware sind dem Nutzer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich
mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist. Jegliche Folgen einer
unterlassenen Meldung trägt der andere Vertragspartner.
Sofern keine ausdrückliche Garantiezeit vereinbart wurde, gilt eine Garantiezeit von 1 Jahr ab Lieferung.
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4. Alle Beanstandungen bezüglich der ausgeführten Arbeiten müssen dem Benutzer unverzüglich nach ihrer
Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer vom Benutzer nach Lieferung festgelegten
(Gewährleistungs-)Frist, gemeldet und anschließend schriftlich bestätigt werden.
Sichtbare Fehler und/oder Mängel, die bei einer ersten Prüfung erkennbar sein könnten, sind dem
Nutzer innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Dokumente schriftlich mitzuteilen. Erfolgt
keine solche Mitteilung, gelten die Dokumente als vollständig und leserlich empfangen und als
vertragskonform.
7. Der vorstehende Absatz gilt nicht für den Verbraucher.
Dokumente, welche Fehler und/oder Unvollkommenheiten die andere Partei bei einer sorgfältigen Prüfung
des ersten Entwurfs hätte feststellen können.
9. Rücksendungen erfolgen in jedem Fall auf eine vom Nutzer bestimmte Weise.
und in der Originalverpackung.
12. Über Fehler und/oder Mängel in genehmigten Produkten können keine Beanstandungen erhoben werden.
11. Über Verfärbungen und geringfügige Unterschiede zwischen
8. Die Gegenpartei muss dem Nutzer die Möglichkeit geben, die Beschwerde zu untersuchen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
6. Beschwerden entbinden die andere Partei nicht von ihrer Zahlungsverpflichtung.
13. Reklamationen können nicht erhoben werden für Gegenstände, die sich in ihrer Beschaffenheit und/oder Zusammensetzung
verändert haben oder nach deren Empfang durch die andere Partei ganz oder teilweise verarbeitet oder verändert wurden.
3. Die Gegenpartei muss die vom Nutzer vorgelegten Dokumente, die ihr nicht zuvor als Entwurf übermittelt
wurden, unverzüglich nach Erhalt prüfen.
5. Wird eine Beanstandung nicht innerhalb der in den vorstehenden Absätzen genannten Fristen dem
Nutzer gemeldet, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Darüber hinaus trägt die andere Partei
das Risiko für alle Folgen einer unterlassenen Meldung.
Wurde keine Gewährleistungsfrist vereinbart, gilt eine Gewährleistungsfrist von drei Monaten. Andernfalls
gelten die Arbeiten als vertragsgemäß ausgeführt.
1. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die vereinbarten Lieferungen und Arbeiten ordnungsgemäß und gemäß
den in seiner Branche geltenden Standards ausgeführt werden, darf jedoch niemals eine
weitergehende Garantie in Bezug auf diese Lieferungen und Arbeiten übernehmen, als die zwischen
den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Über Unvollkommenheiten oder Eigenschaften von Gegenständen, die aus Naturmaterialien hergestellt sind, oder über
Unvollkommenheiten, die durch die Bearbeitung dieser Materialien verursacht werden, können keine Beanstandungen
erhoben werden, sofern diese Unvollkommenheiten oder Eigenschaften der Natur dieser Materialien innewohnen.
Farbabweichungen.
Dem Nutzer sind die relevanten Informationen bereitzustellen. Ist zur Untersuchung der Reklamation eine
Rücksendung erforderlich oder muss der Nutzer zur Untersuchung der Reklamation vor Ort
erscheinen, trägt die andere Partei die Kosten, es sei denn, die Reklamation erweist sich im Nachhinein
als berechtigt. Das Transportrisiko trägt stets die andere Partei.
Artikel 12: Garantien
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Artikel 13: Haftung
7. Im Falle eines berechtigten Garantieanspruchs erhält der Nutzer nach seiner Wahl eine kostenlose Rückerstattung.
4. Weicht der Bestimmungsort, für den die andere Partei die Ware verwenden möchte, vom üblichen Bestimmungsort
ab, so garantiert der Nutzer die Eignung der Ware für diesen Bestimmungsort nur dann, wenn er dies
der anderen Partei schriftlich bestätigt hat.
2. Während der Garantiezeit ist der Benutzer für den üblichen normalen Gebrauch verantwortlich.
Der vereinbarte Preis bzw. das vereinbarte Honorar für die Arbeit wurde noch nicht bezahlt.
6. Der vorstehende Absatz gilt nicht für den Verbraucher.
1. Zusätzlich zu den ausdrücklich vereinbarten oder vom Nutzer gegebenen Garantien,
oder die Begrenzung des Schadens.
2. Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes haftet der Nutzer nur für unmittelbare Schäden.
Jegliche Haftung des Nutzers für Folgeschäden, wie etwa Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und/
oder sonstige entstandene Verluste, Schäden aufgrund von Verzögerungen und/oder Personenschäden, ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Die Gegenpartei muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern.
4. Haftet der Nutzer für Schäden, die dem anderen Vertragspartner entstehen, ist seine Haftung stets auf den
Betrag begrenzt, den sein Versicherer im jeweiligen Fall leistet. Leistet der Versicherer keine Zahlung oder ist
der Schaden nicht durch die Versicherung des Nutzers gedeckt, ist seine Haftung auf den Rechnungsbetrag für
die gelieferten Waren oder die erbrachten Leistungen begrenzt.
Qualität und Unversehrtheit der gelieferten Ware.
3. Bei der Verwendung der zur Vertragserfüllung erforderlichen Gegenstände verlässt sich der Nutzer auf die
vom Hersteller oder Lieferanten dieser Gegenstände bereitgestellten Informationen zu deren Eigenschaften.
Sofern der Hersteller oder Lieferant eine Garantie für die gelieferten Gegenstände gewährt hat, gilt diese für
beide Parteien gleichermaßen. Der Nutzer wird die andere Vertragspartei darüber informieren.
5. Ansprüche aus der Garantie können nicht geltend gemacht werden, solange die andere Partei die Ware nicht bezahlt hat.
Wir gewährleisten die Reparatur oder den Ersatz der Ware, die Berichtigung oder den Ersatz der Dokumente
oder die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Arbeiten oder gewähren eine
Rückerstattung oder einen Preisnachlass auf den vereinbarten Preis oder die vereinbarte Gebühr. Im Falle eines
darüber hinausgehenden Schadens gelten die Bestimmungen des Haftungsartikels dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
8. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes hat der Verbraucher die Wahl zwischen Reparatur oder
Der Nutzer übernimmt keine Haftung für garantierte Ergebnisse oder Qualitätsanforderungen.
Die Ware kann ersetzt, die Dokumente berichtigt oder ersetzt werden, oder die vereinbarte Leistung kann
nachträglich ordnungsgemäß erbracht werden, es sei denn, dies ist dem Nutzer zumutbar. Der Verbraucher
kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen oder eine Minderung des vereinbarten Preises oder Honorars
verlangen.
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9. Der Nutzer haftet niemals für Schäden, die durch Arbeiten oder Lieferungen entstehen, die vom anderen
Vertragspartner oder in dessen Auftrag durchgeführt werden.
10. Der Benutzer haftet nicht und die andere Partei kann die geltende Gewährleistung nicht geltend
machen, wenn der Schaden entstanden ist:
7. Muss der Nutzer seine Arbeiten oder Lieferungen auf der Grundlage von Dokumenten ausführen, die ihm
vom anderen Vertragspartner oder in dessen Auftrag zur Verfügung gestellt werden, ist der Nutzer
nicht für den Inhalt, die Richtigkeit und die Vollständigkeit dieser Dokumente verantwortlich.
geliefert oder entgegen den Anweisungen, Ratschlägen, Benutzerhandbüchern usw. verwendet,
die vom Benutzer oder in dessen Auftrag bereitgestellt wurden;
4. durch Anweisungen oder Weisungen der anderen Partei oder in deren Auftrag;
11. In den im vorstehenden Absatz genannten Fällen haftet die Gegenpartei vollumfänglich für alle daraus
entstehenden Schäden und stellt den Nutzer ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz
wegen dieser Schäden frei.
6. weil an den gelieferten Waren Reparaturen oder andere Arbeiten oder Vorgänge von der anderen
Partei oder in deren Auftrag ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Nutzers
durchgeführt wurden.
2. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern die Parteien nichts
anderes schriftlich vereinbart haben. Eine Rechnung gilt als korrekt, wenn innerhalb
dieser Zahlungsfrist kein Einspruch erhoben wird.
3. aufgrund von Fehlern oder Auslassungen in den Informationen oder Materialien, die dem Nutzer von der
anderen Partei oder in deren Namen zur Verfügung gestellt oder vorgeschrieben wurden;
1. Der Nutzer kann jederzeit eine (Teil-)Vorauszahlung oder eine andere Zahlungssicherheit verlangen. Die
geforderte Vorauszahlung für Verbraucher beträgt maximal 50 % des vereinbarten Preises.
8. Stellt die andere Partei Material und/oder Teile zur Weiterverarbeitung oder Montage zur Verfügung, ist
der Nutzer für die ordnungsgemäße Weiterverarbeitung oder Montage verantwortlich, nicht jedoch
für die Qualität des Materials oder der Teile selbst.
sich des Schadens, den er erlitten hat, bewusst sein oder hätte sein können.
5. Die Gegenpartei muss den Nutzer innerhalb von 6 Monaten nach Kenntniserlangung des Sachverhalts benachrichtigen.
6. Abweichend von dem vorstehenden Absatz gilt für den Verbraucher eine Frist von 1 Jahr.
12. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz und/
oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner Geschäftsleitung zurückzuführen ist oder wenn zwingende
gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen. Nur in diesen Fällen stellt der Nutzer die andere Partei
von Ansprüchen Dritter gegen diese frei.
2. aufgrund unsachgemäßer oder fehlerhafter Lagerung, Montage oder Wartung der gelieferten Ware
durch oder im Auftrag der anderen Vertragspartei;
5. aufgrund der Wahl der anderen Partei, die von den Empfehlungen des Nutzers und/oder der
üblichen Praxis abweicht;
1. durch unsachgemäße Verwendung oder Verwendung entgegen dem vorgesehenen Zweck des
Artikel 14: Zahlung
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Zinsen und Kosten werden anschließend auf die älteste offene Rechnung erhoben, es sei denn, der
Zahlung liegt eine schriftliche Erklärung bei, dass sie sich auf eine spätere Rechnung bezieht.
Der Vertragspartner wird mit außergerichtlichen Inkassokosten in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags,
mindestens jedoch 40,00 €, belastet.
3. Bleibt eine Rechnung nach Ablauf der im vorstehenden Absatz genannten Frist unbezahlt, schuldet
die andere Partei dem Nutzer Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat, kumulativ
berechnet auf den Rechnungsbetrag. Angebrochene Monate gelten als volle Monate.
4. In der vorgenannten Situation wird dem Verbraucher ein Verzugszins von 6 % pro Jahr berechnet, es sei denn, der
gesetzliche Zinssatz ist höher. In diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz.
7. 15 % des Hauptbetrags auf die ersten 2.500,00 € der Forderung (mit
mindestens 40,00 €);
11. 0,5 % des Betrags, der den Kapitalbetrag übersteigt.
9. 5 % des Hauptbetrags auf die nächsten 5.000,00 € der Forderung;
9. Der Nutzer wird zunächst alle erhaltenen Zahlungen von allen fälligen Beträgen abziehen.
8. Erfolgt die vollständige Zahlung nicht, kann der Nutzer den Vertrag ohne weitere Mahnung schriftlich
kündigen oder seine vertraglichen Verpflichtungen bis zur vollständigen Zahlung oder der
Stellung einer angemessenen Sicherheit aussetzen. Der Nutzer hat dieses Aussetzungsrecht auch,
wenn er bereits vor Eintritt des Zahlungsverzugs des anderen Vertragspartners/Verbrauchers berechtigte
Zweifel an dessen Kreditwürdigkeit hat.
11. Der vorstehende Absatz gilt nicht für den Verbraucher.
8. 10 % des Hauptbetrags auf die nächsten 2.500,00 € der Forderung;
5. Erfolgt die Zahlung auch nach einer Mahnung nicht, kann der Nutzer außerdem
6. In der oben genannten Mahnung räumt der Nutzer dem Verbraucher eine Zahlungsfrist von mindestens
15 Tagen ein. Erfolgt die Zahlung bis dahin nicht, fallen für den Verbraucher folgende
außergerichtliche Inkassokosten an:
10. Die Gegenpartei darf die Forderungen des Nutzers nicht mit ihren eigenen Gegenforderungen gegen
den Nutzer aufrechnen. Dies gilt auch, wenn die Gegenpartei eine (vorläufige) Aussetzung
der Zahlungen beantragt oder für insolvent erklärt wird.
All dies mit einem absoluten Höchstbetrag von 6.775,00 €.
10. 1 % des Hauptbetrags auf die nächsten 190.000,00 € der Forderung;
7. Zur Berechnung der außergerichtlichen Inkassokosten kann der Nutzer den Hauptbetrag der Forderung
nach einem Jahr um die in diesem Jahr angefallenen Verzugszinsen erhöhen.
1. Der Nutzer behält das Eigentum an allen im Rahmen der Vereinbarung gelieferten und noch zu liefernden
Artikeln, bis die andere Vertragspartei alle ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem
Nutzer erfüllt hat.
Artikel 15: Eigentumsvorbehalt
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Artikel 16: Rechte an geistigem Eigentum
Wenn der Nutzer den Eigentumsvorbehalt geltend macht, sind er und seine Angestellten unwiderruflich
berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren zurückzunehmen. Dies berührt nicht das Recht des Nutzers auf Schadensersatz, entgangenen
Gewinn und Zinsen sowie sein Recht, den Vertrag ohne weitere Mahnung durch schriftliche Erklärung zu
kündigen.
4. Die Gegenpartei muss den Nutzer unverzüglich schriftlich darüber informieren, wenn Dritte
Eigentumsrechte oder sonstige Rechte an den Gegenständen geltend machen, für die ein
Eigentumsvorbehalt gilt.
2. Die im vorstehenden Absatz genannten Zahlungsverpflichtungen umfassen die Zahlung des Kaufpreises der
Ware zuzüglich Ansprüche für im Zusammenhang mit der Lieferung erbrachte Leistungen
und Ansprüche wegen der dem Vertragspartner zurechenbaren Nichterfüllung seiner Verpflichtungen,
wie etwa Ansprüche auf Schadensersatz, außergerichtliche Inkassokosten, Zinsen und
etwaige Bußgelder.
3. Solange die gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen, darf die andere Partei die Waren in keiner
Weise verpfänden oder sie mittels Pfandlisten in den (tatsächlichen) Besitz eines Finanziers bringen.
6. Die Gegenpartei muss sicherstellen, dass eine Betriebs- oder Inhaltsversicherung besteht, die die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände jederzeit abdeckt, und gewährt dem Nutzer auf erste Anfrage
Zugang zur Versicherungspolice und den zugehörigen Prämienzahlungsbelegen.
7. Verstößt die andere Partei gegen die Bestimmungen dieses Artikels oder des
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware so lange sorgfältig und als identifizierbares Eigentum
des Nutzers aufzubewahren, wie der Eigentumsvorbehalt besteht.
2. Dies bedeutet unter anderem, dass:
1. die andere Vertragspartei die vom Benutzer gelieferten oder erstellten Dokumente nicht
außerhalb des Rahmens dieser Vereinbarung verwenden darf, diese Dokumente
nicht an Dritte weitergeben darf, Dritten nicht gestatten darf, diese Dokumente einzusehen,
und diese Dokumente nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Benutzers
vervielfältigen darf;
2. die andere Partei die vom Nutzer gelieferten oder hergestellten Waren oder
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Nutzers ist es nicht gestattet, Teile dieses Materials
zu kopieren, zu verändern, zu reproduzieren oder anderweitig zu verwenden.
3. Die Gegenpartei garantiert, dass die von ihr dem Nutzer bereitgestellten Informationen korrekt sind.
Die Dokumente und Dateien verletzen weder Urheberrechte noch sonstige geistige Eigentumsrechte
Dritter. Die Gegenpartei haftet für
1. Der Nutzer ist und bleibt Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte, die auf den von ihm im Rahmen dieses
Vertrags gelieferten oder erstellten Waren, Dokumenten usw. beruhen, daraus entstehen, sich darauf beziehen
und/oder diese betreffen, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Die Ausübung
dieser Rechte, sowohl während als auch nach der Durchführung dieses Vertrags, ist ausdrücklich und
ausschließlich dem Nutzer vorbehalten.
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Artikel 17: Konkurs,
Unfähigkeit zur Verfügung über Vermögen usw.
Artikel 18: Höhere Gewalt
Die andere Partei muss in jedem Fall ihre Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer bis zu diesem
Zeitpunkt erfüllen.
2. für insolvent erklärt wird oder ein Insolvenzantrag gestellt wird
durch eine schriftliche Erklärung an die andere Partei zur Kündigung des Vertrags zu dem Zeitpunkt, an dem
die andere Partei:
Jeglicher Schaden, der dem Nutzer infolge solcher Rechtsverletzungen entsteht, wird von ihm nicht zu
vertreten und er wird von Ansprüchen Dritter freigestellt.
3. Anträge auf (vorläufige) Aussetzung der Zahlungen;
4. Tritt der Fall höherer Gewalt ein, wenn der Vertrag bereits teilweise erfüllt wurde,
3. Sollten Umstände eintreten, unter denen höhere Gewalt seitens des
5. wird unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt;
1. Der Nutzer hat jederzeit das Recht, den Vertrag ohne weitere Mahnung zu kündigen.
Erledigt;
4. unterliegt einem Vollstreckungsbescheid;
7. Die andere Partei ist verpflichtet, den Treuhänder oder Verwalter stets über den (Inhalt der) Vereinbarung
und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterrichten.
1. Im Falle höherer Gewalt seitens der anderen Vertragspartei oder des Nutzers hat der Nutzer das Recht, den
Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei zu kündigen oder die
Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der anderen Vertragspartei für einen angemessenen
Zeitraum auszusetzen, ohne für etwaige Schäden haftbar zu sein.
2. Höhere Gewalt seitens des Nutzers im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu verstehen,
dass ein nicht dem Nutzer, Dritten oder vom Nutzer beauftragten Lieferanten zuzurechnender Mangel
oder andere zwingende Gründe seitens des Nutzers vorliegen.
Der Nutzer haftet für alle Schäden jeglicher Art, insbesondere für Schäden, die durch Krieg, Aufruhr,
Mobilmachung, inländische und ausländische Unruhen, staatliche Maßnahmen, Streiks innerhalb der
Organisation des Nutzers und/oder der anderen Vertragspartei oder die Androhung solcher
Umstände, Wechselkursschwankungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses,
Betriebsunterbrechungen aufgrund von Feuer, Einbruch, Sabotage, Ausfall von Strom-, Internetoder Telefonverbindungen, Naturphänomene, (Natur-)Katastrophen usw. entstehen, sowie
Transportschwierigkeiten und Lieferprobleme aufgrund von Wetterbedingungen, Straßensperren,
Unfällen, Import- und Exportbeschränkungen usw.
6. verliert andernfalls die Verfügungsgewalt oder die Rechtsfähigkeit in Bezug auf sein Vermögen oder Teile
davon.
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6. Kann die Vertragserfüllung nach Ablauf der vereinbarten Aussetzungsfrist nicht wieder aufgenommen
werden, ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere
Vertragspartei zu kündigen. Wird die Vertragserfüllung nach Ablauf der vereinbarten Aussetzungsfrist
wieder aufgenommen, hat die andere Vertragspartei dem Nutzer alle durch diese
Wiederaufnahme entstandenen Kosten zu erstatten.
3. Die Gegenpartei haftet gegenüber Dritten für die Folgen der Stornierung und stellt den Nutzer von allen
Ansprüchen Dritter frei, die sich hieraus ergeben.
2. Wenn die andere Partei einen vereinbarten Termin weniger als 24 Stunden im Voraus absagt oder
verschiebt, ist der Nutzer in jedem Fall berechtigt, der anderen Partei die für sie reservierte Zeit
auf der Grundlage des vereinbarten oder - mangels eines solchen - des üblichen Stundensatzes in
Rechnung zu stellen.
1. Kündigt die andere Partei den Vertrag vor oder während seiner Ausführung?
Wenn der Nutzer den Vertrag kündigt, schuldet der Auftraggeber dem Auftraggeber eine vom
Auftraggeber festzulegende Entschädigung. Diese Entschädigung umfasst alle dem Auftraggeber
entstandenen Kosten und Schäden, die durch die Kündigung entstehen, einschließlich
entgangenen Gewinns. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Entschädigung selbst festzulegen und –
nach eigenem Ermessen und abhängig von den bereits erbrachten Leistungen oder Lieferungen –
dem Auftraggeber zwischen 20 und 100 % des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
4. Der Nutzer hat das Recht, alle vom anderen Vertragspartner gezahlten Beträge aufzurechnen.
mit dem von der anderen Partei geschuldeten Schadenersatz.
5. Wird die Vertragserfüllung auf Wunsch der anderen Vertragspartei ausgesetzt, ist die Vergütung für alle
bis dahin geleisteten Arbeiten und entstandenen Kosten sofort fällig und zahlbar. Der Nutzer
kann der anderen Vertragspartei diese Kosten in Rechnung stellen. Der Nutzer kann der
anderen Vertragspartei außerdem alle während der Aussetzung entstandenen oder noch entstehenden
Kosten sowie die bereits für diesen Zeitraum reservierten Stunden in Rechnung stellen.
1. Die zwischen dem Nutzer und der anderen Vertragspartei geschlossene Vereinbarung unterliegt
ausschließlich niederländischem Recht.
2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Alle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht am Sitz des Nutzers vorgelegt, wobei der Nutzer
jedoch stets das Recht behält, eine Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Sitz der anderen
Partei vorzulegen.
4. Der Verbraucher kann die Streitigkeit jederzeit dem zuständigen Gericht vorlegen, sofern er den
Nutzer rechtzeitig über diese Wahl informiert. Rechtzeitig bedeutet in diesem Fall: innerhalb
eines Monats nach schriftlicher Mitteilung des Verbrauchers an den Nutzer.
Artikel 20: Anwendbares Recht/Zuständiges Gericht
Artikel 19: Annullierung, Aussetzung
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Datum: 1. Juli 2022
Der Verbraucher hat angegeben, dass er den Streitfall dem Gericht an seinem Geschäftssitz
vorlegen möchte.
5. Ist die Gegenpartei außerhalb der Niederlande ansässig, hat der Nutzer das Recht, die
Streitigkeit vor dem zuständigen Gericht in dem Land oder Staat auszutragen, in dem die
Gegenpartei ansässig ist.
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